Samstag, 17. Januar 2015

kein Schnee-kein Geld

Kein Schnee

Kein Schnee- kein Geld.

Der Winterurlaub ist gebucht, die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und los geht´s. Am Urlaubsort angekommen findet sich alles wie im Reiseprospekt beschrieben. Bis auf den wunderbaren Schnee, der die Pisten so unvergleichlich machen soll. Das sind doch "entgangene Urlaubsfreuden! !?

 

Also ein klarer Fall für die Reiserücktrittsversicherung ! 

 

Leider nein! Denn die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bein unvorhergesehbaren Ereignissen. Dazu gehören natürlich eine plötzliche schwere Erkrankung oder Verletzung z.B. bei Unfällen, Tod des Versicherten oder Tod eines nahen Angehörigen.

Aber auch wem plötzlich das traute Heim abbrennt, wer Opfer einer Straftat wird, oder plötzlich als Zeuge vor Gericht ausgesagt werden muß, darf auf die Leistung aus der Reiserücktrittsvericherung hoffen. Bei manchen Policen sind noch weitere Gründe eingeschlossen in denen der Reisrücktritt mitversichert ist..

Kein Schnee ist allerdings kein unvorhersehbares Ereignis!

Ausnahme!!

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und der Veranstalter hat mit einer Schneegarantie geworben.
Dann kann nicht nur der Reisepreis gemindert oder sogar ganz zurückgefordert werden, sondern auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden geltend gemacht werden.

Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Vorallem Urlauber, die Frühbucherrabatte nutzen wollen, sollten den Abschluß  solch einer Versicherung in Erwägung ziehen. Denken Sie daran, wenn Sie jetzt schon mit der Planung Ihres Sommerurlaubes beginnen.



Sonntag, 14. Dezember 2014

Behinderung der Justiz

Behinderung der Justiz. Gibt es das überhaupt? Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß, Hamburg , klärt auf.

Der Komissar erklärt dem Verdächtigten, daß er sich wegen "Behinderung der Justiz" schuldig gemacht und nun eine Anklage zu erwarten habe. Denn er habe seine Ermittlungsarbeit behindert. Und das sei eine schwere Straftat.

Behinderung der Justuíz
Solche Szenen kennt sicher jeder aus irgendeiner Krimiserie. Aber gibt es das tatsächlich in Deutschland? Behinderung der Justiz?

Nein, gibt es nicht!

Aber woher kommt es dann, daß dieser Spruch eigentlich jedem geläufig ist?

Die Antwort findet sich ebenfalls im Fernsehen. denn in Amerika gibt es diesen Straftatbestand tatsächlich. Dort heißt das "obstruction of justice", übersetzt: "Behinderung der Justiz". Und so taucht dieser Begriff eben auch in den synchronisierten Fassungen amerikanischer Krinis bei uns immer wieder auf. Und weil er so schön griffig ist, wurde er auch hier zum Allgemeingut.

Es erscheint ja auch durchaus verständlich, daß man die Ermittlungsbeamten, die Straftaten aufklären sollen, nicht behindern darf. 

Aber das ist nicht der Fall. Das Vernichten von Beweismaterial z.B., kann hier nicht bestraft werden.Auch wenn das natürlich die Justiz bei der Beweisführung oder zum Nachweis einer Straftat behindert. In Amerika atmet man dafür gesiebte Luft.

Einige Teilaspekte der "obsruction of justice" gitbt es aber:

Verboten sind in Deutschland "Strafvereitelung", also das Verhindern einer Bestrafung eines Anderen wegen einer rechtswidirgen Tat oder das grundlose Beschuldigen eines Anderen, der "nichts gemacht hat". (Beispiel: Verleumdung)

Denn das lenkt die Ernittlungen der Strafverfolgungsbehörden in eine falsche Richtung und wäre dann auch hier soetwas ähnliches wie "Behinderung der Justiz".

Bild


Freitag, 5. Dezember 2014

Strafen aushandeln

Strafen aushandeln vor deutschen Gerichten. Geht soetwas überhaupt? Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß erklärt!

In vielen, nicht nur US-amerikanischen Filmen sieht man, wie der Staatsanwalt und der Verteidiger zusammensitzen und "einen Deal" aushandeln. Der Angeklagte gesteht und bekommt dafür eine geringere Strafe.

Aber geht sowas überhaupt oder steht die Strafhöhe (Strafzumessung) für ein Vergehen nicht weitgehend fest? Könnte man mit solch einer Absprache auch straffrei ausgehen

In den USA ist das Aushandeln von Strafen an der Tagesordnung. Der Verteidiger erklärt seinem Mandanten mit welcher Bestrafung er zu rechnen hätte, wenn es zu einem langwierigen (und teuren) Prozeß käme. Dann kommt die gute Nachricht: wenn er sofort gesteht und sich für Schuldig erklärt, wird das Strafmaß ordentlich reduziert. So laufen dort gut 90% aller Strafrozesse. Der Angeklagte gesteht "freiwillig", bekommt eine geringere Strafe und der komplizierte teure Prozeß fällt durch den Kuhhandel, unter den Tisch. 

In Deutschland ist das völlig anders. "Ich rede mal mit dem Staatsanwalt". Pustekuchen!! Es gibt zwar auch hierzulande Absprachen zwischen Verteidigung, Staatsanwalt und Gericht, aber in viel engeren Grenzen.

Ein Prozeß kann z.B. vermieden werden, wenn der Angeklagte bestimmte Auflagen erfüllt. Zahlungen an Gemeinnützige Organisationen z.B. Manchmal kann auch eine Strafobergrenze in Aussicht gestellt werden, falls er gesteht. Viel mehr geht aber nicht.

Das Gericht darf aber keinesfalls eine bestimmte Strafe zusagen. Nach dem Motto: "gestehe und es gibt nur drei Jahre!" Und: Die Schuld muß ermittelt und bewiesen werden. Das Gericht darf sich nicht einfach darauf verlassen, daß der Angeklagte schon schuldig sein wird, wenn er das "gesteht".

Diese Unterschiede zum US-Recht ergeben sich durch die völlig unterschiedliche Rolle der Richter  in den beiden Rechtssystemen.

In den USA ist ein Strafprozeß eher ein Rechtsstreit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Staatsanwalt trägt belastendes Material zusammen, der Verteidiger entlastendes. Das hört sich der Richter an und bildet sich ein Urteil. Dann fällt er eine Entscheidung und spricht sein Urteil. Das spart er sich, wenn der Angelagte sich für schuldig erklärt.

Er selbst stellt keinerlei Ermittlungen an. Die Schuldfrage klärt er also nicht, das machen "die Anderen".

In Deutschland haben die Strafrichter eine ganz andere Rolle. Sie schauen nicht nur zu und warten was vorgetragen wird. Sie leiten das Gerichtsverfahren ebenso wie die mündliche Verhandlung selbst.

Denn hier müssen Gerichte von sich aus klären ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Sie dürfen sich auch nicht damit begügen, was ihnen an Beweismaterial vorgelegt wird, sondern müssen bei Bedarf auch selbst ermitteln um die Wahrheit herauszufinden und zu einem Urteil zu kommen.

Aber nicht nur die Strafrichter haben in Deutschland eine andere Rolle als in den USA. Auch auf die Staatsanwälte kommt Mehrarbeit zu. Hier reicht es nicht einfach Belastungsmaterial zusammenzutragen und Anklage zu erheben. Auch Entlastendes muß zusammengetragen und vor einer Anklage berücksichtigt werden.

Donnerstag, 13. November 2014

Bei Wildwechsel Spur halten!

Bei Wildwechsel wackelt der Versicherungsschutz. Wie Sie richtig reagieren.

Im Herbst sollten die Schilder mit dem Reh an den Waldrändern wieder mehr Beachtung finden! Vorallem in den frühen Morgenstunden und abends kommt das Wild gefährlich nah an den Straßenrand.

Wildwechsel
Immerhin wurden im letzten Jahr über 200.000 Wildunfäle registriert. Der Sachschaden betrug 560 Mio Euro. Aber auch der Personenschaden ist enorm. Mehr als 3000 Menschen wurden durch solche Unfälle Verletzt, 30 kamen um.
Problem sind meist überhöhte Geschwindgkeit Unachtsamkeit, aber natürlich auch das Wild selbst.
Denn bei den meisten Wildunfällen tauchen die Tiere nur 20 Meter vor dem Auto auf. Wer da zuviel auf dem Tacho hat, hat keine Chance.
Aber wie reagieren?
Dazu sagt Jochen Borchert, Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV):

"Bei hoher Geschwindigkeit werden harmlose Waldbewohner zum lebensgefährlichen Hindernis. Ein 20 Kilogramm schweres Reh hat bei Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von fast einer Tonne. Oft sind plötzliche Brems- und Ausweichmanöver nicht nur völlig aussichtslos, sondern vergrößern den Schaden sogar noch, etwa wenn der Autofahrer dabei in den Gegenverkehr rast, im Straßengraben landet oder gegen einen Baum prallt. Auch wenn es für Tierfreunde hart klingt: Zumindest bei Kleinwild, wie Hasen oder Wiesel, müssen Sie draufhalten. Sie gefährden sonst nicht nur sich und andere, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.".

Nun ist der deutsche Autofahrer ja versichert.

Kaskoversicherung: Ausweichmanöver bei Wildwechsel oft nicht versichert

Auch in der Teilkasko sind Unfälle mit sog. Haarwild mitversichert. D.h. die Schäden am eigenen Auto werden übernommen, Schäden die durch Ausweichmanöver entstehen dagegen nicht oder nur, wenn durch dieses Ausweichen größerer Schaden verhindert werden konnte.
"!Bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein ist eine Rettungsmaßnahme in der Regel gerechtfertigt. Wer dagegen für Kleinwild bremst, geht in der Teilkasko meist leer aus. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt (AZ IV ZR 250/93 und IV ZR 202/90)"

Vollkaskoversicherte sind da besser dran. Hier werden auch Schäden durch diese riskanten Manöver mitversichert.

Allerdings werden auch hier meist Unfälle mit Federvieh, Igeln, Ratten, Kühen oder Bären ausgeschlossen. Seehunde sind aber mit drin!

  Bildquelle


 

Freitag, 7. November 2014

Für Gardarobe wird nicht gehaftet

Rechtsirrtümer. Für Gardarobe wird nicht gehaftet.

Mit solchem oder so ähnlichem Wortlaut hängt wohl in jedem Lokal ein Schild das darauf hinweisen soll, daß der Gast keinen Ersatz erwarten darf, sollte nach fröhlicher Runde plötzlich die Jacke weg sein oder neue Schäden an der Gardarobe festgestellt werden.

Stimmt das?

Gardarobe keine Haftung

 

Das Schild findet sich zwar beinahe in jeder Gaststätte, hilft dem Wirt aber nur in sehr seltenen Fällen. Wird die Gardarobe beim Betreten z.B. eines Theaters, eines feinen Restaurants oder einer Discothek vom Personal entgegengenommen,bewacht und beim Verlassen wieder ausgehändigt, dann liegt die Verantwortung ganz beim Wirt oder Betreiber.

Genau das Gleiche gilt, wenn der Gast die Gardarobe nur an einem Ort ablegen kann oder dieser nur schlecht einsehbar ist.  Gibt es die Möglichkeit die Sachen auch an Stellen aufzuhängen, die für den Gast gut einsehbar sind und der entscheidet sich freiwillig seine Gardarobe dort abzulegen, wo er sie nicht gut im Auge behalten kann, dann haftet der Wirt nicht. Wenn, ja wenn er das berühmte Schild gut sichtbar aufeghängt hat. 

Das Schild darf dann also nicht klein, schwer zu finden oder gar in der Gardarobe selbst angebracht sein und z.B. durch andere Mäntel verdeckt werden, damit der Wirt seine Haftung für die Kleidungsstücke für diesen einen Fall ausschließen kann.

Samstag, 1. November 2014

Tätowierung mißlungen

Bei der Tätowierung wird aus der Maus ein Chamäleon, die Blumenranken sehen aus wie ein Urwald, die Ränder verlaufen und das "Steißbeinmotiv" hängt schief. Und nun?

So einfach ist das ja nicht mit der "Nachbesserung". Und muß diese vom selben Tätowierer geduldet werden?

Tätowierung
Wer bisher zu einem Tätowierer ging und sich ein Motiv stechen ließ, schloß einen sogenannten "Werkvertrag". Damit stand dem Bilderstecher auch das Recht zu vor Zahlung von Schadensersatz oder Gewährung von Preisnachlaß, ein möglicherweise mißlungenes Körperbild nachzuarbeiten. Dieses Möglichkeit zur Nachbesserung mußte vom Kunden auch geduldet werden. Der Einwand, daß es sich ja bei dieser Nachbesserung um einen erneuten Eingriff in den Körper handele, zog nicht. So entschied noch 2011 das Amtsgericht München in einem Fall einer mißlungenen Tätowierung. Das Vertrauen in den Meister des Stichels war zwar dahin, aber er durfte sein Glück nochmal versuchen , mindestens einmal.

Hier hat sich nun etwas getan! Laut dem Oberlandesgericht Hamm stellt das Vertrauensverhältnis ein hohes Gut dar. Das Stechen eines Tatoos sei  eine Körperverletzung mit Einwilligung des Betroffene.

Diese Einwilligung umfasse aber nur eine technisch und gestalterisch einwandfrei ausgeführte Gestaltung. Weiche das Ergebnis der künsterlischen Bemühungen von der vorher gefertigten Skizze ab, sei dieses mangelhafte Ergebnis nicht mehr "von der Einwilligung umfasst".
Der Träger eines im Ergebnis mangelhaften Tatoos habe somit Anspruch auf Schadensersatz.
So das Oberlandesgericht  Hamm, das mit diesem Urteil eine Entscheidung des Landgericht Bochums bestätigte.

Und weiter: "Der Betroffene müsse dem Tätowierer auch nicht zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen, so das Gericht weiter. Da das Stechen eines Tattoos mit Schmerzen einhergehe und gesundheitliche Risiken berge, bestehe ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Tätowierer und Kunde. Misslinge die Tätowierung, sei diesem daher nicht zuzumuten, auf eine bessere Ausführung im zweiten Anlauf zu vertrauen". (lto.de)

Fazit: nachwievor handelt es sich bei der Anfertigung einer Tätowierung um einen Werkvertrag. Allerdings muß eine Nachbesserung, Bestandteil eines solchen Vertrages, nicht geduldet werden.



Mittwoch, 29. Oktober 2014

Lärm in der Wohnung

Lärm in der Wohnung. Was muß geduldet werden ?

Sie kommen nach einem anstrengenden Arbeitstag heim. Ihr einziger Gedanke: endlich auf´s Sofa! Ruhe! Aber da erschallt der Schleudergang der Waschmaschine des Nachbarn. Und Sie wissen: das geht noch lange. Denn als nächstes stopft er die Wäsche in den Tumbler. Kann man da nichts machen?

Waschmaschine
Es gibt zwar  Häuser in denen es die gute alte Waschküche noch gibt. Dann ist häufig auch in den Mietverträgen festgelegt, daß für das eigene Betreiben von Waschmaschinen und Trocknern in den Wohnungen vom Vermieter eine Genehmigung einzuholen ist. In Neubauten allerdings wird auf diese Einrichtung verzichtet. Die Mieter haben eigene Geräte. Und damit entsteht unter Umständen beträchtlicher Lärm.

Der Fall:  Mieter und Vermieter stritten sich, ob eben dieses Aufstellen in den Wohnungen  zulässig ist. Denn zuvor waren alle Maschinen der Mieter in einem Waschraum untergebracht. Später entschieden sich die Mieter ihre Waschmaschinen und Wäschetrockner in der eigenen Wohnung zu betreiben. Nach der bis dahin geltenden Hausordnung war das Vorgehen der Mieter auch möglich.

Über den Lärm beschwerte sich der Nachbar.


Der Vermieter änderte daraufhin die Hausordnung 

Diese enthielt nun den Passus: "Waschmaschinen und Wäschetrockner dürfen in den Wohnungen nicht aufgestellt werden, hierfür hat jeder Mieter seinen Anschlussplatz in der Waschküche."

Das Urteil des Landgerichts Freiburg (Az. 9 S 60/13) :


Das Aufstellen und Betreiben von Waschmaschinen und Trocknern in der Wohnung zum Eigengebrauch ist zumindest in Neubauten ohne Weiteres zum vertragsmäßgen Gebrauch der Wohnung. Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Geräusche von Waschmaschinen oder Wäschetrocknern außerhalb der Ruhezeiten, sind von den Mitmietern als sozialadäquate Lärmbeeinträchtigung hinzunehmen.

Und weiter:
"Die Vermieter sind nicht berechtigt, einseitig den mit den Mietern vertraglich vereinbarten Umfang des zulässigen Gebrauchs der Mietsache (Wohnung) zu ändern. Zwar sei nach dem Mietvertrag eine Änderung der Haus- und Garagenordnung gestattet, wenn sachliche Gründe dies erfordern. Diese Klausel verstößt jedoch gegen § 308 Nr. 4 BGB jedenfalls dann, soweit sich aus der Hausordnung der Umfang des mietvertraglichen Gebrauchs und nicht nur dessen Ausübung ergibt. Der Änderungsvorbehalt in § 10 Abs. 1 des Mietvertrags bezieht sich jedoch nur auf "Ordnungsvorschriften", wie z.B. die Einhaltung von Ruhezeiten und das Gebot der Rücksichtnahme."

Noch ein Hinweis!!

Wenn Sie zuhause eine Waschmaschine oder einen Trockner  nutzen, müssen Sie "eine ständige optische oder akustische Kontrolle der Geräte" sicherstellen., damit Sie rechtzeitig eingreifen können, wenn z.B. ein Schlauch platzt oder sonstige Probleme auftreten. Damit müssen Sie gewährleisten, daß sich ein eventueller Schaden (z.B. Wasserschaden) für die Nachbarn unabhängig vom Alter der Maschinen so gering wie möglich hält.


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