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Dienstag, 14. April 2015

Urlaubszeit-Reisezeit

Die Urlaubszeit rückt immer näher. Urlauber verreisen auch mit der Bahn.

Viele nutzen aber den schnellen ICE auch für das Reisen zu Geschäftsterminen oder fahren täglich damit zur Arbeit.

Für alle, die den Zug regelmäßig nutzen hier drei Urteile, die vielleicht nicht ganz neu, aber dafür immerwieder interessant sind. denn wer kennt das nicht:

Urlaubszeit 
- während der langen Fahrt verspürt der Reisende ein dringendes Bedürfnis. Aber alle Toiletten sind (mal wieder) verschlossen! (AZ 32C 261/01-84)

- man sitzt gemütlich in der ersten Klasse- aber auch dort füllen sich die Gänge zwischen den Sitzen. Nichts mehr mit, immerhin teuer bezahltem, extravaganten Sitzkomfort und Ruhe.(Az.: 30 C 687/04-25)
   
- Sie wollen los- aber die Bahner streiken mal wieder (C-509/11)

- Zum ersten Beispiel entschied das  Amtgerischt Frankfurt, daß die Bahn nicht einfach alle Toiletten abschließen kann, weil z.B. vergessen wurde die Wassertanks ausreichen zu befüllen.
Hier liegt ein sog. "Organsiationsverschulden" vor und die Bahn muß Schadensersatz leisten. Immerhin 300 € wurden einem Fahrgast in solch einem Fall wegen Körperverletzung zugesprochen.

- Wer in der ersten Klasse sitzt, muß bei Überfüllung des Zuges auch Gäste der 2. Klasse im Abteil dulden. Eine Rückzahlung des "Luxuszuschlages" kann nicht eingefordert werden.
Der Zuggast kann auch keine  Schadensersatz fordern, wenn es dann laut wird, alle telephonieren oder Fast-Food-Orgien stattfinden.

- Zum Thema Streik und Entschädigung hatte sich die Bahn auf einen einfachen Standpunkt zurückgezogen. Streik sei "höhere Gewalt", eine Entschädigung gab es, wenn überhaupt, nur auf dem Kulanzweg.
Dieser Argumentation hat der Europäische Gerichtshof  eine Absage erteilt und den Fahrgästen ein Recht auf Entschädigung zugesprochen.

ICE-Bild




Samstag, 17. Januar 2015

kein Schnee-kein Geld

Kein Schnee

Kein Schnee- kein Geld.

Der Winterurlaub ist gebucht, die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und los geht´s. Am Urlaubsort angekommen findet sich alles wie im Reiseprospekt beschrieben. Bis auf den wunderbaren Schnee, der die Pisten so unvergleichlich machen soll. Das sind doch "entgangene Urlaubsfreuden! !?

 

Also ein klarer Fall für die Reiserücktrittsversicherung ! 

 

Leider nein! Denn die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bein unvorhergesehbaren Ereignissen. Dazu gehören natürlich eine plötzliche schwere Erkrankung oder Verletzung z.B. bei Unfällen, Tod des Versicherten oder Tod eines nahen Angehörigen.

Aber auch wem plötzlich das traute Heim abbrennt, wer Opfer einer Straftat wird, oder plötzlich als Zeuge vor Gericht ausgesagt werden muß, darf auf die Leistung aus der Reiserücktrittsvericherung hoffen. Bei manchen Policen sind noch weitere Gründe eingeschlossen in denen der Reisrücktritt mitversichert ist..

Kein Schnee ist allerdings kein unvorhersehbares Ereignis!

Ausnahme!!

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und der Veranstalter hat mit einer Schneegarantie geworben.
Dann kann nicht nur der Reisepreis gemindert oder sogar ganz zurückgefordert werden, sondern auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden geltend gemacht werden.

Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Vorallem Urlauber, die Frühbucherrabatte nutzen wollen, sollten den Abschluß  solch einer Versicherung in Erwägung ziehen. Denken Sie daran, wenn Sie jetzt schon mit der Planung Ihres Sommerurlaubes beginnen.