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Sonntag, 8. März 2015

Hände weg vom Smartphone

Zumindest im Auto.

Daß das telephonieren im Auto verboten ist, weiß man ja. Oder man wird für den Erwerb dieser Erkenntnis 40€ los, wenn man erwischt wird. Aber mit einem Smartphone kann man ja nicht nur telephonieren! Häufig macht der Komunikationsknochen ja auch die Navigation von A nach B möglich. Sollte etwa auch die GPS-Nutzung verboten sein?

Ein Autfahrer legte Rechtsbeschwerde gegen das o.e. Bußgeld ein. Er habe nicht telephoniert, sondern navigiert.

Das OLG Hamm lehnte den Antrag des Autofahrers am 15.01.2015 ab  (AZ : 1 RBs 232/14.
Denn "Gemäß § 23 Abs. 1a StVO liege eine verbotene "Benutzung" in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, also neben dem Telefonieren auch dem Abruf von Navigationsdaten."

Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß dazu: auch wenn Sie ein Smartphone benutzen müssen beide Hände frei sein. So können Sie natürlich mit einer Freisprechanalge telephonieren, aber zur Eingabe von Navigationsdaten müssen Sie rechts ran. Und- NICHT VERGESSEN!- bei der Eingabe den Motor abstellen. Denn nur dann gilt das Fahrzeug als geparkt. Und im parkenden Auto dürfen Sie natürlich ein Mobiltelephon auch zur Dateneinagbe benutzen.

Donnerstag, 13. November 2014

Bei Wildwechsel Spur halten!

Bei Wildwechsel wackelt der Versicherungsschutz. Wie Sie richtig reagieren.

Im Herbst sollten die Schilder mit dem Reh an den Waldrändern wieder mehr Beachtung finden! Vorallem in den frühen Morgenstunden und abends kommt das Wild gefährlich nah an den Straßenrand.

Wildwechsel
Immerhin wurden im letzten Jahr über 200.000 Wildunfäle registriert. Der Sachschaden betrug 560 Mio Euro. Aber auch der Personenschaden ist enorm. Mehr als 3000 Menschen wurden durch solche Unfälle Verletzt, 30 kamen um.
Problem sind meist überhöhte Geschwindgkeit Unachtsamkeit, aber natürlich auch das Wild selbst.
Denn bei den meisten Wildunfällen tauchen die Tiere nur 20 Meter vor dem Auto auf. Wer da zuviel auf dem Tacho hat, hat keine Chance.
Aber wie reagieren?
Dazu sagt Jochen Borchert, Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV):

"Bei hoher Geschwindigkeit werden harmlose Waldbewohner zum lebensgefährlichen Hindernis. Ein 20 Kilogramm schweres Reh hat bei Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von fast einer Tonne. Oft sind plötzliche Brems- und Ausweichmanöver nicht nur völlig aussichtslos, sondern vergrößern den Schaden sogar noch, etwa wenn der Autofahrer dabei in den Gegenverkehr rast, im Straßengraben landet oder gegen einen Baum prallt. Auch wenn es für Tierfreunde hart klingt: Zumindest bei Kleinwild, wie Hasen oder Wiesel, müssen Sie draufhalten. Sie gefährden sonst nicht nur sich und andere, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.".

Nun ist der deutsche Autofahrer ja versichert.

Kaskoversicherung: Ausweichmanöver bei Wildwechsel oft nicht versichert

Auch in der Teilkasko sind Unfälle mit sog. Haarwild mitversichert. D.h. die Schäden am eigenen Auto werden übernommen, Schäden die durch Ausweichmanöver entstehen dagegen nicht oder nur, wenn durch dieses Ausweichen größerer Schaden verhindert werden konnte.
"!Bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein ist eine Rettungsmaßnahme in der Regel gerechtfertigt. Wer dagegen für Kleinwild bremst, geht in der Teilkasko meist leer aus. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt (AZ IV ZR 250/93 und IV ZR 202/90)"

Vollkaskoversicherte sind da besser dran. Hier werden auch Schäden durch diese riskanten Manöver mitversichert.

Allerdings werden auch hier meist Unfälle mit Federvieh, Igeln, Ratten, Kühen oder Bären ausgeschlossen. Seehunde sind aber mit drin!

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