Die Urlaubszeit rückt immer näher. Urlauber verreisen auch mit der Bahn.
Viele nutzen aber den schnellen ICE auch für das Reisen zu Geschäftsterminen oder fahren täglich damit zur Arbeit.
Für alle, die den Zug regelmäßig nutzen hier drei Urteile, die vielleicht nicht ganz neu, aber dafür immerwieder interessant sind. denn wer kennt das nicht:
Urlaubszeit |
- man sitzt gemütlich in der ersten Klasse- aber auch dort füllen sich die Gänge zwischen den Sitzen. Nichts mehr mit, immerhin teuer bezahltem, extravaganten Sitzkomfort und Ruhe.(Az.: 30 C 687/04-25)
- Sie wollen los- aber die Bahner streiken mal wieder (C-509/11)
- Zum ersten Beispiel entschied das Amtgerischt Frankfurt, daß die Bahn nicht einfach alle Toiletten abschließen kann, weil z.B. vergessen wurde die Wassertanks ausreichen zu befüllen.
Hier liegt ein sog. "Organsiationsverschulden" vor und die Bahn muß Schadensersatz leisten. Immerhin 300 € wurden einem Fahrgast in solch einem Fall wegen Körperverletzung zugesprochen.
- Wer in der ersten Klasse sitzt, muß bei Überfüllung des Zuges auch Gäste der 2. Klasse im Abteil dulden. Eine Rückzahlung des "Luxuszuschlages" kann nicht eingefordert werden.
Der Zuggast kann auch keine Schadensersatz fordern, wenn es dann laut wird, alle telephonieren oder Fast-Food-Orgien stattfinden.
- Zum Thema Streik und Entschädigung hatte sich die Bahn auf einen einfachen Standpunkt zurückgezogen. Streik sei "höhere Gewalt", eine Entschädigung gab es, wenn überhaupt, nur auf dem Kulanzweg.
Dieser Argumentation hat der Europäische Gerichtshof eine Absage erteilt und den Fahrgästen ein Recht auf Entschädigung zugesprochen.
ICE-Bild
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