Sonntag, 8. März 2015

Hände weg vom Smartphone

Zumindest im Auto.

Daß das telephonieren im Auto verboten ist, weiß man ja. Oder man wird für den Erwerb dieser Erkenntnis 40€ los, wenn man erwischt wird. Aber mit einem Smartphone kann man ja nicht nur telephonieren! Häufig macht der Komunikationsknochen ja auch die Navigation von A nach B möglich. Sollte etwa auch die GPS-Nutzung verboten sein?

Ein Autfahrer legte Rechtsbeschwerde gegen das o.e. Bußgeld ein. Er habe nicht telephoniert, sondern navigiert.

Das OLG Hamm lehnte den Antrag des Autofahrers am 15.01.2015 ab  (AZ : 1 RBs 232/14.
Denn "Gemäß § 23 Abs. 1a StVO liege eine verbotene "Benutzung" in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, also neben dem Telefonieren auch dem Abruf von Navigationsdaten."

Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß dazu: auch wenn Sie ein Smartphone benutzen müssen beide Hände frei sein. So können Sie natürlich mit einer Freisprechanalge telephonieren, aber zur Eingabe von Navigationsdaten müssen Sie rechts ran. Und- NICHT VERGESSEN!- bei der Eingabe den Motor abstellen. Denn nur dann gilt das Fahrzeug als geparkt. Und im parkenden Auto dürfen Sie natürlich ein Mobiltelephon auch zur Dateneinagbe benutzen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen