Samstag, 17. Januar 2015

kein Schnee-kein Geld

Kein Schnee

Kein Schnee- kein Geld.

Der Winterurlaub ist gebucht, die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und los geht´s. Am Urlaubsort angekommen findet sich alles wie im Reiseprospekt beschrieben. Bis auf den wunderbaren Schnee, der die Pisten so unvergleichlich machen soll. Das sind doch "entgangene Urlaubsfreuden! !?

 

Also ein klarer Fall für die Reiserücktrittsversicherung ! 

 

Leider nein! Denn die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bein unvorhergesehbaren Ereignissen. Dazu gehören natürlich eine plötzliche schwere Erkrankung oder Verletzung z.B. bei Unfällen, Tod des Versicherten oder Tod eines nahen Angehörigen.

Aber auch wem plötzlich das traute Heim abbrennt, wer Opfer einer Straftat wird, oder plötzlich als Zeuge vor Gericht ausgesagt werden muß, darf auf die Leistung aus der Reiserücktrittsvericherung hoffen. Bei manchen Policen sind noch weitere Gründe eingeschlossen in denen der Reisrücktritt mitversichert ist..

Kein Schnee ist allerdings kein unvorhersehbares Ereignis!

Ausnahme!!

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und der Veranstalter hat mit einer Schneegarantie geworben.
Dann kann nicht nur der Reisepreis gemindert oder sogar ganz zurückgefordert werden, sondern auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden geltend gemacht werden.

Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Vorallem Urlauber, die Frühbucherrabatte nutzen wollen, sollten den Abschluß  solch einer Versicherung in Erwägung ziehen. Denken Sie daran, wenn Sie jetzt schon mit der Planung Ihres Sommerurlaubes beginnen.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen