Sonntag, 14. Dezember 2014

Behinderung der Justiz

Behinderung der Justiz. Gibt es das überhaupt? Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß, Hamburg , klärt auf.

Der Komissar erklärt dem Verdächtigten, daß er sich wegen "Behinderung der Justiz" schuldig gemacht und nun eine Anklage zu erwarten habe. Denn er habe seine Ermittlungsarbeit behindert. Und das sei eine schwere Straftat.

Behinderung der Justuíz
Solche Szenen kennt sicher jeder aus irgendeiner Krimiserie. Aber gibt es das tatsächlich in Deutschland? Behinderung der Justiz?

Nein, gibt es nicht!

Aber woher kommt es dann, daß dieser Spruch eigentlich jedem geläufig ist?

Die Antwort findet sich ebenfalls im Fernsehen. denn in Amerika gibt es diesen Straftatbestand tatsächlich. Dort heißt das "obstruction of justice", übersetzt: "Behinderung der Justiz". Und so taucht dieser Begriff eben auch in den synchronisierten Fassungen amerikanischer Krinis bei uns immer wieder auf. Und weil er so schön griffig ist, wurde er auch hier zum Allgemeingut.

Es erscheint ja auch durchaus verständlich, daß man die Ermittlungsbeamten, die Straftaten aufklären sollen, nicht behindern darf. 

Aber das ist nicht der Fall. Das Vernichten von Beweismaterial z.B., kann hier nicht bestraft werden.Auch wenn das natürlich die Justiz bei der Beweisführung oder zum Nachweis einer Straftat behindert. In Amerika atmet man dafür gesiebte Luft.

Einige Teilaspekte der "obsruction of justice" gitbt es aber:

Verboten sind in Deutschland "Strafvereitelung", also das Verhindern einer Bestrafung eines Anderen wegen einer rechtswidirgen Tat oder das grundlose Beschuldigen eines Anderen, der "nichts gemacht hat". (Beispiel: Verleumdung)

Denn das lenkt die Ernittlungen der Strafverfolgungsbehörden in eine falsche Richtung und wäre dann auch hier soetwas ähnliches wie "Behinderung der Justiz".

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