Sonntag, 20. Juli 2014

Lebertransplantation abgelehnt

Ärzte dürfen Transplantation verweigern!

Das OLG Hamm entschied in einem Fall bei dem das Angebot zur Organspende durch den Sohn vorlag. Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß berichtet.

Der Fall:

Ein Mann litt nach früher Alkoholabhängigkeit unter einer Leberzirrhose. Im Laufe der letzten Jahre hatten sich schwere Komplikationen ausgebildet
Er stellte sich 2008 in der Transplantationsambulanz einer Universitätsklinik vor. Dort wurde er regelmäßig untersucht und 2009 Leberkrebs festgestellt an dem der Mann 2010 verstarb.

Die Witwe klagte und forderte mindestens 30,000€ Schmerzensgeld.

Zu unrecht, wie das Landgericht und in der Revision das Oberlandesgericht Hamm feststellten (AZ:26U135/13)

Es habe zu keiner Zeit die Möglichkeit bestanden den Mann bei Eurotransplant zur Lebertransplantation anzumelden.
Bestünden nach den Mailand-Kriterien keine reellen Chancen bei Eurotransplant die Zuteilung eines Spenderorgans zu erreichen, so müssen Ärzte den Patienten dort auch nicht anmelden.
Sie können dann auch das Angebot einer Lebendspende durch ein leibliches Kind ablhenen, da für das Kind (hier der Sohn) das Risiko von 1% besteht, daß er selbst die Operation nicht überleben wird.

Mailand Kriterien:

Petra Wichmann-Reiß referiert:

Die Mailand, oder Milan-Kriterien dienen zur Abschätzung der Erfolgsaussichten der geplanten Lebertransplantation bei Patienten mit Leberkrebs und gleichzeitig bestehender Leberzirrhose.

Die definition der Mainland Kriterien lautet wie folgt:

  1. eine Läsion/Tumor  kleiner als 5 cm
  2. bis zu drei Läsionen, jede kleiner oder nicht größer als 3 cm
  3. keine extrahepatische Manifestation (keine Metastasen außerhalb der Leber)
  4. kein Befall von Gefäßen der Leber (z. B. Tumorthrombose der Pfortader oder Lebervenen)

 



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen