Freitag, 7. November 2014

Für Gardarobe wird nicht gehaftet

Rechtsirrtümer. Für Gardarobe wird nicht gehaftet.

Mit solchem oder so ähnlichem Wortlaut hängt wohl in jedem Lokal ein Schild das darauf hinweisen soll, daß der Gast keinen Ersatz erwarten darf, sollte nach fröhlicher Runde plötzlich die Jacke weg sein oder neue Schäden an der Gardarobe festgestellt werden.

Stimmt das?

Gardarobe keine Haftung

 

Das Schild findet sich zwar beinahe in jeder Gaststätte, hilft dem Wirt aber nur in sehr seltenen Fällen. Wird die Gardarobe beim Betreten z.B. eines Theaters, eines feinen Restaurants oder einer Discothek vom Personal entgegengenommen,bewacht und beim Verlassen wieder ausgehändigt, dann liegt die Verantwortung ganz beim Wirt oder Betreiber.

Genau das Gleiche gilt, wenn der Gast die Gardarobe nur an einem Ort ablegen kann oder dieser nur schlecht einsehbar ist.  Gibt es die Möglichkeit die Sachen auch an Stellen aufzuhängen, die für den Gast gut einsehbar sind und der entscheidet sich freiwillig seine Gardarobe dort abzulegen, wo er sie nicht gut im Auge behalten kann, dann haftet der Wirt nicht. Wenn, ja wenn er das berühmte Schild gut sichtbar aufeghängt hat. 

Das Schild darf dann also nicht klein, schwer zu finden oder gar in der Gardarobe selbst angebracht sein und z.B. durch andere Mäntel verdeckt werden, damit der Wirt seine Haftung für die Kleidungsstücke für diesen einen Fall ausschließen kann.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen