Samstag, 11. November 2017


Und nochmal etwas zum 

 

"Handy am Steuer"

 

Vor einiger Zeit habe ich über dieses Thema schon berichtet. In dem Artikel ging es darum, ob das Nutzungsverbot auch für die Bedienung des Navigationssystemes gilt.
Sicher haben die Autofahrer dazugelernt und benutzen zumindest für Telephongespräche ihre Freisprechanlage. Mit neueren Geräten kann die Navigation  per Sprachbefehl gesteuert werden. Auch dafür muß man sein Handy also nicht mehr in die Hand nehmen, riskiert also keine Strafe. Trotzallem werden die Gerichte mit immer neuen Variationen zu dem Thema bemüht.



Sollte es etwa auch verboten sein  das Handy auszuschalten, wenn man autofährt ?

 

 

Das tat nämlich ein Autofahrer. Leider unter den Augen eines Polizisten. Der forderte natürlich ein Bußgeld. Auch der Einwand, daß der Fahrer ja nur den "Home-Button" gedrückt hätte, konnte den Ordnungshüter nicht erweichen. Dagegen wehrte sich der Mann beim Amtsgericht. Dies teilte mit, daß:

"es ist obergerichtlich hinreichend geklärt, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefones als Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sind. Auch bei dem Antippen des Home-Buttons des in der Hand gehaltenen Mobiltelefons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Gerät ausgeschaltet ist, handelt es sich um eine solche Benutzung des Mobiltelefones."

Dies wollte der Mann aber nicht akzeptieren und zog vor das Oberlandesgericht.

 

Doch auch hier traf er auf Ablehnung. Das Oberlandesgericht korrigierte den Urteilsspruch des Amtsgerichtes dahingehend, daß es hinzufügte, daß der Kläger vorsätzlich gehandelt habe. Auch sei es völlig unerheblich, ob das Handy, wie angegeben, ausgeschaltet war. Es  wurde ein Bußgeld von 100 € plus Verfahrenskosten festgesetzt. (AZ1 RBs 170/16 )

Natürlich gilt das nur während der Autofahrt. Aber auch bei laufendem Motor dürfen Sie kein Handy bedienen. 

Aber wann "läuft" ein Motor und wann ist er abgeschaltet ?  Das erfahren Sie hier !

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